 |
Unser Notariat führt öffentliche Beurkundungen durch. Solche werden überall, wo die Vertragsparteien vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig betrachtet werden, zwingend vorgeschrieben. Beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte finden sich u.a. in folgenden Lebensbereichen: im Familienrecht: bspw. Eheverträgeim Erbrecht: bspw. Testamente oder Erbverträge (mit Zeugen)im Sachenrecht: bspw. Grundstückkaufverträge, Stockwerkeigentum, Baurechteim Gesellschaftsrecht: bspw. Gesellschaftsgründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen. |
|