Mietrecht
Das Schweizerische Obligationenrecht enthält in den Artikeln 253 ff. verschiedene Bestimmungen zum Mietrecht und zwar sowohl für bewegliche Sachen als auch Liegenschaften. Wir unterstützen Sie bei der Redaktion von Mietverträgen für Wohnungen, Einfamilienhäuser, aber auch Gewerbeliegenschaften. Wir führen für Sie, falls keine einvernehmlichen Lösungen gefunden werden können, Auseinandersetzungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen.
- Mietverträge für Wohnungen und Einfamilienhäuser
- Mietverträge für Gewerbeliegenschaften
- Kündigung von Mietverträgen
- Durchsetzung von Mietzinsforderungen
- Exmissionen / Ausweisungen
