Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl und Gründung "Ihrer Gesellschaft". Diese kann sein ein Verein, eine einfache Gesellschaft, eine Genossenschaft eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH.
- Gründung von Gesellschaften und Errichten von Zweigniederlassungen
- Aufsetzen von Organisationsstrukturen (Organisationsreglemente)
- Aktionärbindungsverträge
- Nachfolgeregelungen
- Übernahme von Verwaltungsratsmandaten
- Beratung von Verwaltungsräten und Geschäftsführung (Pflichten und Haftung)
- Arbeitsrechtliche Fragen (Arbeitsverträge und Aufhebungsvereinbarungen etc.)
