Rechtsgebiete_BaslerBrunner

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Schulden sind keine angenehme Sache. Wir empfehlen Ihnen, sich diesen so früh wie möglich anzunehmen. Wir beraten Sie bei Überschuldungssituationen, setzen Ihre Forderungen auf dem Weg der Zwangsvollstreckung durch und führen für Privatpersonen und KMU auch Beschwerden gegen Konkurseröffnungen.
 

  • Beratung in Überschuldungssituationen
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Stillhalte- und Nachlassverträgen
  • Durchsetzung von Forderungen auf dem Weg der Zwangsvollstreckung
  • Betreibungen
  • Gesuche um provisorische und definitive Rechtsöffnung
  • beitreibungsrechtliche Beschwerden
  • Aufhebung Konkurseröffnung

Die wichtigsten Antworten zum Thema SchKG