Sozialversicherungsrecht
Das Sozialversicherungsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Leistungen des einen Versicherungsträgers haben zudem oft Einfluss auf die Ansprüche aus einem anderen Sozialversicherungszweig. An Stolpersteinen mangelt es nicht. Wir als Ihr kompetenter Partner übernehmen im Streitfall die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Versicherungen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung oder die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle konzentrieren können.
- Arbeitslosenversicherung (AVIG)
- Berufliche Vorsorge (BVG)
- Ergänzungsleistungen (ELG)
- Erwerbsersatz (EOG)
- Familienzulagen (FamZG)
- Invalidenversicherung (IVG)
- Mutterschaftsversicherung (EOG)
- Krankentaggeldversicherung (VVG)
- Krankenversicherung (KVG)
- Militärversicherung (MVG)
- Unfallversicherung (UVG)
