Vertragsrecht
In Verträgen werden die Entstehung, die Erfüllung, die Nichterfüllung und der Untergang von Rechtsverhältnissen geregelt. Viele Verträge können zwar mündlich abgeschlossen werden (bspw. Kauf eines Fahrzeuges, Miete einer Wohnung, Vergabe einer Patentlizenz, Schenkung von Inhaberaktien, Gewährung eines Darlehens). Weil oft verschiedene unterschiedlich wesentliche Punkte geregelt werden sollten, ist es auch aus Gründen der Beweissicherung ratsam, Verträge, die keiner besonderen Form bedürfen, schriftlich aufzusetzen. Dabei sind die Schranken der Vertragsfreiheit zu beachten und insbesondere auch zu regeln, was bei Leistungsstörungen gelten soll, wie ein Vertrag beendet werden kann oder wie bspw. die Streiterledigung erfolgen soll (vor staatlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht).
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